21.02.2024 11:43

Mediation im Rathaus II

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06.02.2024 09:27

Microzensus 2024

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

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Stadtverwaltung Pfarrkirchen

Stadt

Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen

Telefon: 08561 / 306-0
Telefax: 08561 / 306-5119

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» Städtischer Bauhof
» Stadtwerke
» Stadtbücherei

28.03.2024 (Donnerstag)

Osterschießen

19:00

Versuch dein glück am Schießstand - auch als Nichtschütze - und erhalte einen Preis.

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29.03.2024 (Freitag)

Wochenmarkt

07:00 - 12:00

Stadtplatz Pfarrkirchen

ACHTUNG: An Feiertagen und beim Altstadtfest findet der Wochenmarkt einen Tag früher statt!!!

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03.04.2024 (Mittwoch)

Rottaler Volksfest

03.04.2024 - 07.04.2024

P + R Anlage / Volksfestplatz

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05.04.2024 (Freitag)

Wochenmarkt

07:00 - 12:00

Stadtplatz Pfarrkirchen

ACHTUNG: An Feiertagen und beim Altstadtfest findet der Wochenmarkt einen Tag früher statt!!!

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Ehrenamtskarte

Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Rottal-Inn

Bisher konnte den Freiwilligen nur mit Worten oder Auszeichnungen gedankt werden. In Zukunft soll die Wertschätzung dieser Arbeit ergänzt werden. Zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bietet der Landkreis Rottal-Inn seinen ehrenamtlich Tätigen die Bayerische Ehrenamtskarte an. Mit dieser Karte können in ganz Bayern verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
 
Um unseren Ehrenamtlichen "Danke" zu sagen, kann ab sofort diese Ehrenamtskarte im Landratsamt Rottal-Inn beantragt werden.
 
Allgemeine Informationen finden Sie im Flyer (PDF 819 KB)
 
Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mindestens durchschnittlich 5 Stunden wöchentlich oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit (diese kann bei verschiedenen Vereinen erbracht und addiert werden)
  • Seit mindestens 2 Jahren in diesem Umfang ehrenamtlich tätig
  • Wohnort im Landkreis Rottal-Inn
  • Keine Aufwandsentschädigung, die über den Auslagenersatz hinausgeht
  • Inhaber/innen der Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten die Ehrenamtskarte
  • Inhaber/innen des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten die unbefristet gültige „goldene Ehrenamtskarte“
Die Ehrenamtskarte gilt drei Jahre. Sie ist bei Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zurückzugeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat festgelegt, dass für aktive Feuerwehrdienstleistende und für aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst vereinfachte Bedingungen gelten:
 
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayer. Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Zur vereinfachten Antragstellung kann über die Feuerwehrkommandanten ein Sammelantrag gestellt werden.
Anträge können ab sofort gestellt und im Landratsamt Rottal-Inn eingereicht werden. Informationen zur Ausgabe der Karte erfolgen gesondert zu gegebener Zeit an die Antragsteller.
 
Vergünstigungen/Akzeptanzpartner:
 
Neben der gebotenen Anerkennung soll die Ehrenamtskarte auch echte finanzielle Vorteile bieten: So erhalten Ehrenamtskartenbesitzer einen ermäßigten Eintritt beim Besuch der staatlichen Museen, es gibt Vergünstigungen bei der Schlösser – und Seenverwaltung und weiteren bayernweiten Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte.Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis Rottal- Inn, sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten. Welche das sind, sehen sie hier:
 
 
Die Liste der Akzeptanzstellen im Landkreis ist momentan im Aufbau und wird laufend aktualisiert. Den jeweils letzten Stand finden Sie hier.

Die Akzeptanzstellen des Freistaates Bayern finden sie unter
 
 
Werden Sie Partner der Ehrenamtskarte!

Wir sind auf der Suche nach weiteren Akzeptanzpartnern der Ehrenamtskarte! Das Angebot der Akzeptanzstellen erlangt seine Attraktivität vor allem durch die aktive Beteiligung der heimischen Geschäftswelt, der Gewerbetreibenden, Kommunen und Organisationen, die etwas für „ihre“ Ehrenamtlichen tun wollen. Den Akzeptanzpartner-Antrag erhalten Sie im Landratsamt, er steht auch zum Download bereit. Gerne beraten wir Sie.
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte:
 
  • Art und Umfang der Aufmerksamkeit bestimmen Sie selbst (z. B. 5 % Rabatt auf den Einkauf, ermäßigter Eintritt oder Zusatzangebot, wie z. B. ein Espresso zum Eisdielenbesuch)
  • Die Ehrenamtskarte kann auch ein aktives Element der Kundenbindung und Werbung sein.
  • Die Beteiligung ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden.
  • Sie werden auf der Homepage des Landkreises Rottal-Inn vernetzt und werden über Flyer und Aufkleber in das bayernweite Netzwerk Ehrenamtskarte.bayern.de eingebunden.
  • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises durch bayernweite Gültigkeit der Ehrenamtskarte
Anschrift
 
Landratsamt Rottal-Inn - Büro Ehrenamt
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
 
Telefon: 08561/20-529
Fax: 08561/20-592
 
 
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo u. Do 13.30 - 16.00 Uhr