Stadtverwaltung Pfarrkirchen

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Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen

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30.04.2024 (Dienstag)

Jugendbürgerversammlung

16:00

Spitalkirche Pfarrkirchen

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01.05.2024 (Mittwoch)

Dankgottesdienst in der Gartlbergkirche

10:00

Veranstalter: Stadt Pfarrkirchen/Pfarrei

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Datenschutz-Hinweise Videoüberwachung Eisbahn

Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Videoüberwachung der Eisbahn auf dem Marienplatz

1. Verantwortlich für die Datenerhebung ist die

Stadt Pfarrkirchen
Stadtplatz 2
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 08561 / 306-0
nachfolgend auch kurz bezeichnet als „Verantwortliche“.
 
 
2. Der Datenschutzbeauftragte ist im Landratsamt Rottal-Inn, Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen, bzw. unter
 

3. Die Videoüberwachung dient der Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Verhinderung von Straftaten (z.B. Sachbeschädigung, Eigentumsdelikte). Die Videoüberwachung ist als präventive Maßnahme geeignet, Leben, Gesundheit oder Eigentum von Personen sowie die öffentliche Einrichtung als solche, unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen betroffener Personen, zu schützen. Als Nebenzweck soll die Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ermöglicht bzw. erleichtert werden.

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 6 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (LStVG), Art. 57 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und nachgeordneten Vorschriften.

4. Die durch die Videoüberwachung bei der Eisbahn erlangten personenbezogenen Daten werden im Bedarfsfall lediglich an die städtischen Mitarbeiter der IT-Abteilung weitergegeben. Eine Weitergabe findet zudem gegebenenfalls und nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften an die Polizei, die Staatsanwaltschaft und an Gerichte statt. Eine Datenweitergabe an die Polizei kann insbesondere zur notwendigen Individualisierung einer auffälligen Person im Rahmen eines Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens geboten sein.

5. Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine Internationale Organisation übermittelt.

6. Die durch die Videoüberwachung erlangten Daten werden in der Regel für 8 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht, soweit sie nicht zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden. 

7. Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

 

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.